Datenvorrat
Geschrieben am 12. Mai 2008 um 12:33 Uhr von Julian Rabe in Leben. 1 Kommentar »
Nach einem Gesetz, dass CDU, CSU und SPD beschlossen haben (FDP, Grüne und Linke waren dagegen), werden ab dem 1. Januar 2008 die Internetverbindungsdaten, Telefongespräche, eMailkontakte, Handy- und SMS-Daten für sechs Monate gespeichert. Das bedeutet, dass für ausgewählte Stellen (Polizei, Staatsanwaltschaft und ausländische Staaten) für sechs Monate rekontruierbar bleibt, wer wann mit wem in Kontakt gestanden hat. Anonymisierungsdienste sollen verboten werden (wo sich für mich die Frage stellt: Ist jetzt auch der verschlüsselte Zugang zum Online-Banking, oder der verschlüsselte Zugang über SSH zu meinem Server verboten?).
Bislang durften Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung benötigten Daten speichern, zusätzlich konnte der Kunde die Löschung dieser Daten mit Erhalt der Rechnung fordern. Keine Daten mussten gespeichert werden bei Leuten, die sowieso einen Pauschalpreis (sog. Flatrate) bezahlten. Das hat sich mit dem Gesetz, das am 9. November 2007 verabschiedet wurde, erledigt.
Eine Gruppe von Menschenrechtlern hat gegen dieses Gesetz am 31. Dezember 2008 Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Das Gesetz sei ein schwerwiegender Einschnitt in die Menschenrechte (Stichworte “Recht auf informationelle Selbstbestimmung” und “Recht auf Privatsphäre”). Das Gesetz belaste die Wirtschaft und den Verbraucher, außerdem beeinträchtige die Vorratsdatenspeicherung bestimmte berufliche Branchen, wie zum Beispiel den Journalismus, die Kirche oder Juristen. Die Vorratsdatenspeicherung schade unserer freiheitlichen Gesellschaft ingesamt.
Weitere Informationen unter www.vorratsdatenspeicherung.de



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